Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bürgerentscheid zum geplanten Wohnbaugebiet

09. 01. 2025

Die Stadt Krempe beabsichtigt die Ausweisung eines „Wohngebietes“. Das zu überplanende Grundstück wurde durch die Stadt Krempe erworben und zur weiteren Überplanung an die Landgesellschaft Schleswig-Holstein veräußert. Ein Aufstellungsbeschluss als Anstoßwirkung für die notwendigen Bauleitverfahren wurde noch nicht gefasst. 

 

Das zu überplanende Flurstück stellt sich aktuell als Fläche für die Landwirtschaft dar. Ein Artenschutzgutachten als Nachweis für die Existenz bestimmter Tierarten liegt noch nicht vor. Dies würde im Rahmen der Bauleitplanung erstellt werden. Die Existenz bestimmter Tierarten wird jedoch angenommen.

 

Zur Einhaltung des „Entwicklungsgebots“ nach § 8 Abs. 2 BauGB wird eine 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Parallelverfahren soll für das Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 17 „Wilstermarschwall“ aufgestellt werden. Zur Sicherstellung einer städtebaulich geordneten Entwicklung nach § 1 Abs. 3 BauGB ist die Aufstellung der beiden o. g. Bauleitplanungen erforderlich. Es liegen positive Stellungnahmen der Kreisverwaltung und der Landesplanung zur Entwicklung des Gebietes vor. Diese wurden vor dem Erwerb des Flurstückes eingeholt.

 

Die Ratsversammlung verfolgt die Entwicklung eines Wohnbaugebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) für die Bebauung mit Einzel- und Mehrfamilienhäusern, sowie auch Hausgruppen, eingestreut in die Bebauungsstruktur, unterschiedlicher architektonischer Ausbildung und Bauweise sowie unterschiedlichen Grundstücksgrößen für unterschiedliche Nutzungsgruppen.

Im Rahmen eines Nachtrags zum Ortsentwicklungskonzept wurde die Fläche im Jahr 2021 bereits als wohnbauliche Entwicklungsfläche betrachtet und vorgeschlagen (siehe OEK, Seite 18, Fläche Nr. 21). Eine alternative weitere Innenentwicklung in der Stadt Krempe ist bis auf die Entwicklung von Baulücken derzeit ausgeschlossen, wie dem OEK zu entnehmen ist. Auch außerhalb der Innenstadtentwicklung stehen keine anderen Flächen zur Verfügung, u.a. wegen Abstandregelungen zu Windkraftanlagen. Eine entsprechende Innenentwicklungsanalyse wurde bereits mehrfach durchgeführt, zuletzt im Rahmen der Untersuchungen für die Städtebauförderung.

 

Das geplante Wohnungsangebot wird ausgerichtet sein für Menschen aus der Region rund um die Krempermarsch. In Hinblick auf die Entwicklung in den Bereichen der Regionen Heide und Itzehoe, möchte sich Krempe jedoch auch für Wohnungssuchende aus diesem Bereich öffnen und ein entsprechendes Angebot bieten. Hierbei spielt die Verkehrsanbindung durch die Bahnanbindung eine entscheidende Rolle.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2 ha. Nach überschlägiger Berechnung können dort ca. 40 Wohneinheiten errichtet werden.

 

Das zu überplanende Gebiet liegt östlich der Landesstraße 119, nördlich der städtischen Wohnbebauung (Neue Straße), südlich des Königswegs und westlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland und des alten Festungswalls (Wilstermarschwall). Siehe umseitige Karte. 

 

Beabsichtigt ist die Herstellung einer Verkehrsanbindung für Radverkehr und Fußgänger an das Stadtgebiet im Bereich der „Neuen Straße“. Die hauptsächliche Zu-und Abfahrt erfolgt über die Landesstraße 119, eine weitere Verkehrsanbindung ergibt sich über den Königsweg. Mit der angrenzenden städtischen Bebauung und der Nähe zum Bahnhof, befindet sich bereits eine gute Anbindung an die städtische Infrastruktur in unmittelbarer Nähe. Die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist gesichert.

 

Die angrenzende Allee am Königsweg könnte im Zuge der Erschließung renaturiert und die vorhandene Versiegelung zurückgebaut werden. Auf diese Weise könnte der Naherholungswert gesteigert werden.

 

 

Kosten:

Die Realisierung, Erschließung und Vermarktung des Baugebietes wird durch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein als Erschließungsträger erfolgen und abgewickelt. Die Refinanzierung der Fläche erfolgt durch den Verkauf der Grundstücke. Die Fläche wurde bereits an den Erschließungsträger weiterveräußert. Die Stadt rechnet durch die Erschließung mit zusätzlichen Steuereinnahmen.

 

 

Bürgerentscheid:

Das zur Abstimmung stehende Bürgerbegehren richtet sich gegen die Entwicklung der Wohnbebauung und für den Erhalt der bestehenden Naturfläche.

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Bürgerentscheid zum geplanten Wohnbaugebiet