Einberufung von Wahlvorständen für die Landtagswahl 2022

06. 01. 2022

Am Sonntag, den 08. Mai 2022, findet die Wahl zum 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag statt. Die Stadt Krempe wird dabei in zwei Wahlbezirke aufgeteilt. Wegen der zu erwartenden hohen Briefwählerquote werden im Amt Krempermarsch drei Briefwahlbezirke eingerichtet. Das Amt Krempermarsch hat die Aufgabe, die Wahlvorstände einzuberufen. Diese bestehen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, einer weiteren Stellvertreterin oder einem weiteren Stellvertreter bei Bedarf und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.
Der Landeswahlleiter empfiehlt in dem Runderlass zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl 2022, dass alle Wahlvorstände ausreichend besetzt sein müssen, sodass über den Tag auch ein Schichtbetrieb gewährleistet werden kann. In den Wahlvorstand sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wohnen. Sollten sich nicht ausreichend Personen zur Verfügung stellen, können Personen aus anderen Wahlbezirken einberufen werden. 
Die Ratsversammlung wurde gebeten, der Verwaltung Vorschläge für die Wahlhelfer/innen für den jeweiligen Wahlvorstand und die Briefwahlvorstände zu unterbreiten.

 

Wer Interesse hat, in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten, kann sich bei Bürgermeister Volker Haack, oder der Amtsverwaltung, Frau Hahn, melden.

 

Vor der Landtagswahl erfolgt eine Schulung der Mitglieder bzw. der Wahlvorsteher/innen der Wahlvorstände.