Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente: Neue Regelung ab dem 1. Mai 2025

30.​04.​2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig

Bürger dürfen dann nicht mehr - wie bisher - die Lichtbilder ausgedruckt zur Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses mitbringen, sondern haben zukünftig nur noch die Möglichkeit, entweder direkt im Einwohnermeldeamt oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister (direkte und sichere Weiterleitung an die Behörde) ihre Lichtbilder erstellen zu lassen. Die Gebühr für die Aufnahme eines Lichtbildes im Einwohnermeldeamt beträgt 6,00 €.
Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern („Morphing“) und den Antragsprozess zu vereinfachen.

Unter dem nachstehenden Link kann nach zertifizierten Fotodienstleistern gesucht werden.

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/